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01.04.2022 | 08:00 Uhr

Kommunen erzielen wegen hoher Steuereinnahmen Überschuss von 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 / Höhere Steuereinnahmen führen zur Erholung der kommunalen Finanzlage

WIESBADEN (ots) -

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2021 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 4,6 Milliarden Euro auf. Im Jahr 2020 hatte der kommunale Überschuss noch 2,0 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, lagen die Steuereinnahmen nach den Ausfällen infolge der Corona-Pandemie wieder über dem Vorkrisenniveau, nachdem Bund und Länder die Kommunen im Jahr 2020 mit dem "kommunalen Solidarpakt 2020" unterstützen mussten.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2021 auf 3,0 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2020. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2021 einen Finanzierungsüberschuss von rund 1,6 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Defizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Jahr 2020.

Gewerbesteuereinbruch des Jahres 2020 ausgeglichen

Im Jahr 2021 waren die gesamten Bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 308,0 Milliarden Euro 4,3 % oder 12,8 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Dieser Anstieg kam durch deutlich höhere kommunale Steuereinnahmen zustande: Die gesamten kommunalen Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 15,2 % oder 15,0 Milliarden Euro und beliefen sich auf 113,4 Milliarden Euro.

Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 34,6 % oder 13,0 Milliarden Euro auf 50,7 Milliarden Euro. Damit lagen die Gewerbesteuereinnahmen (netto) 8,0 Milliarden Euro über dem Wert für 2019 vor dem coronabedingten Steuereinbruch. Diese Entwicklung ist in allen Bundesländern feststellbar, jedoch ragt Rheinland-Pfalz mit +70,6 % im Vergleich zu 2020 heraus.

Auch die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöhten sich im Jahr 2021, mit +5,2 % auf 40,0 Milliarden Euro jedoch weniger stark als die Gewerbesteuereinnahmen. Nach dem Rückgang der Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2020 um 1,6 Milliarden Euro lagen sie nun 0,3 Milliarden Euro über dem Wert von 2019. Einen leichten Rückgang gab es hingegen 2021 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,6 % auf 8,2 Milliarden Euro.

Die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2021 um 2,1 % auf 44,5 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren im Jahr 2021 um 5,4 % höher als im Jahr 2020 und beliefen sich auf 32,9 Milliarden Euro. Bedingt durch die fortgesetzte Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen konnte der Wert des Jahres 2019 (33,6 Milliarden Euro) jedoch nicht erreicht werden.

Schwächere Investitionstätigkeit, hohe laufende Aufwendungen

Die gesamten Bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um 3,5 % beziehungsweise 10,2 Milliarden Euro auf 303,4 Milliarden Euro.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben ihre Ausgaben für Sachinvestitionen mit Blick auf die schwächeren regelmäßigen Einnahmen aus dem Jahr 2020 nur vorsichtig um 0,2 % auf 38,6 Milliarden im Jahr 2021 erhöht. Die Ausgaben für Baumaßnahmen waren sogar rückläufig um 0,4 % und beliefen sich auf 27,9 Milliarden Euro.

Der Anstieg der Personalausgaben um 4,5 % beziehungsweise 3,4 Milliarden Euro auf 79,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück, bei denen auch Corona-Sonderzahlungen eingeschlossen waren. Hier wurden 2,2 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2020. Die laufenden Sachaufwendungen, die stark von der allgemeinen Preisentwicklung abhängig sind, stiegen um 6,0 % auf 68,8 Milliarden Euro (+3,9 Milliarden Euro).

Die Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2021 auf 64,8 Milliarden Euro und waren 4,0 % oder 2,5 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Die Leistungen der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) waren um 3,0 % niedriger als 2020 und erreichten 16,8 Milliarden Euro. Dieser Rückgang geht einher mit der Überführung von Leistungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, die im SGB IX seit 2020 neu geregelt sind. Diese Leistungen stiegen zwischen 2020 und 2021 um 14,7 % auf 17,1 Milliarden Euro. Zusammengefasst stiegen die Leistungen nach SGB IX und SGB XII um 5,2 % auf 33,8 Milliarden Euro.

Die kommunalen Leistungen nach SGB II an Arbeitsuchende stiegen um 1,2 % auf 12,3 Milliarden Euro, von denen 8,3 Milliarden Euro vom Bund erstattet wurden.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben 2,5 Milliarden Euro Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt, das waren 3,6 % weniger als 2020. Der bisherige Höchstwert ergab sich im Jahr 2016 mit 6,1 Milliarden Euro.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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